Frau kontrolliert Umsatzsteuer Rechnungen

Umsatzsteuer und Vorsteuer einfach erklärt

Die Umsatzsteuer: Sie betrifft uns alle und macht unser Leben teurer, aber an ihr führt kein Weg vorbei! Sie begegnet uns beim Kauf einer Dose Cola oder eines neuen Sportwagens. 

Wenn dir noch nicht ganz klar ist worauf man eigentlich Umsatzsteuer zahlt und was es mit der Vorsteuer oder der Umsatzsteuervoranmeldung auf sich hat, dann findest du in diesem Beitrag mehr zu diesen Grundbegriffen.

Übersicht

1. Was ist die Umsatz­steuer eigentlich?

Mit der Umsatzsteuer wird der Verkauf von Waren und Dienstleistungen an Privatpersonen (=Verbraucher, Konsumenten) besteuert. Jedes mal, wenn ein Konsument in ein Geschäft geht und von einem Unternehmen etwas erwirbt, möchte das Finanzamt Umsatzsteuer dafür haben.

In Kurzform: Unternehmer und Privatperson schließen ein Geschäft miteinander ab und der Staat verdient daran. Durchaus eine kreative Idee um sich zu finanzieren.

Wirtschaftlich soll die Umsatzsteuer vom privaten Endkunden getragen werden. Eigentlich müsste die Privatperson nach einem Kauf einer Ware oder Dienstleistung die Umsatzsteuer dafür an das Finanzamt überweisen. Das wäre in der Abwicklung allerdings sehr kompliziert und viele Privatpersonen würden die Umsatzsteuer letztendlich einfach nicht bezahlen.

Deshalb hat sich das Finanzamt ein anderes System überlegt: Das Finanzamt verpflichtet einfach das Unternehmen beim Verkauf die Steuer an die Privatperson zusätzlich zum Kaufpreis mit zu verrechnen und anschließend an das Finanzamt abzuführen. Das Unternehmen wird also (unfreiwillig) für die Einhebung und Abfuhr der Umsatzsteuer der Helfer des Finanzamts.

Der Betrag, den der Unternehmer für die Leistung haben will, wird Nettobetrag genannt (Netto = ohne Umsatzsteuer). Der Betrag inklusive Umsatzsteuer wird Bruttobetrag genannt.

BeispielDer Supermarkt möchte für eine Flasche Limonade einen Euro haben. Der Umsatzsteuersatz auf Limonaden beträgt 20%.

Nettopreis = 1 Euro (Preis den der Supermarkt bekommt)

Umsatzsteuer = 20 Cent (Anteil den das Finanzamt bekommt, 20% von 1 Euro)

Bruttopreis = 1,20 Euro (Preis inkl. Steuer, den der Kunde bezahlen muss) 

Der Supermarkt kassiert die 20 Cent stellvertretend für das Finanzamt vom Kunden und überweist sie an das Finanzamt.

2. Wie funktioniert die Vorsteuer?

Die Umsatzsteuer soll nur von Privatpersonen (Konsumenten) bezahlt werden und nicht von Unternehmern. Unternehmen sollen nicht mit der Umsatzsteuer belastet werden.

Was passiert nun, wenn etwa ein Fotograf (= Unternehmer) zum Kamerahändler geht, um eine neue Kamera für sein Unternehmen zu kaufen?

Problem: Der Kamerahändler müsste irgendwie feststellen, ob sein Kunde ein Unternehmer ist (dann Verkauf ohne Umsatzsteuer) oder eine Privatperson (dann Verkauf mit Umsatzsteuer).

Das wäre insgesamt sehr aufwendig und kompliziert. Deshalb wurde eine andere Möglichkeit geschaffen, damit der Fotograf als Unternehmer selbst nicht mit der Umsatzsteuer belastet wird: Die Umsatzsteuer-Erstattung.

Lösung: Zunächst wird jeder Verkauf so behandelt, als ob an eine Privatperson verkauft wird.

Erwirbt also der Fotograf beim Kamerahändler eine Kamera um 1.000 Euro (Netto), dann muss er – genauso wie eine Privatperson – den Kaufpreis inklusive Umsatzsteuer in Höhe von 1.200 Euro (Brutto) an den Kamerahändler bezahlen. Der Kamerahändler überweist die Umsatzsteuer in Höhe von 200 Euro weiter ans Finanzamt.

Der Fotograf kann sich aber im Anschluss die bezahlte Umsatzsteuer  vom Finanzamt erstatten lassen. Das Finanzamt weiß nämlich, dass er Unternehmer ist und als solcher nicht mit Umsatzsteuer belastet werden darf. Deshalb zahlt ihm das Finanzamt die gezahlte Umsatzsteuer in Höhe von 200 Euro wieder zurück.

Die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen an ein anderes Unternehmen bezahlt, wird auch Vorsteuer genannt. Die Rückerstattung der Vorsteuer erfolgt über eine eigene Meldung an das Finanzamt, die sogenannte Umsatzsteuervoranmeldung.

3. Umsatz­steuer­befreiungen für bestimmte Unternehmen

Grund­sätzlich muss jedes Untern­ehmen, das in Österreich Waren oder Dienst­leistungen verkauft, Umsatz­steuer an seine Kunden ver­rechnen und an das Finanzamt abführen.

Anmerkung: Nicht betroffen sind daher Privat­personen, die zB ihre alten Kinder­spiel­sachen über das Internet verkaufen, weil der Verkauf nicht im Rahmen eines Unter­nehmens erfolgt.
Es gibt allerdings auch einige Unter­nehmen, die durch eigene Umsatz­­steuer­­befreiungen von dieser wieder aus­genommen sind. Umsatz­­steuer­­befreiungen gibt es unter anderem für:

Unternehmen mit geringen Umsätzen (bis zu 35.000 Euro je Jahr, sogenannte Befreiung für Kleinunternehmer)

Ärztliche Leistungen und arztähnliche Leistungen (im Rahmen der Heilbehandlung) z.B. Leistungen als Arzt. Hebamme, Psychotherapeut, Heilmasseur etc.

Versicherungsmakler, Banken und noch einige andere….

Diese Unternehmen dürfen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Gleichzeitig dürfen sie sich auch keine Vorsteuern vom Finanzamt zurückholen. Man bezeichnet solche Unternehmen als  unecht umsatzsteuerbefreit

Sie müssen zwar keine Umsatzsteuer an den Endkunden weiterverrechnen (sind also von diesem Teil befreit), bekommen aber auch keine Vorsteuern erstattet. Daher werden diese Unternehmern – genauso wie Private – mit der Umsatzsteuer belastet.

Beispiel: Da Heil­behandlungen von der Umsatz­steuer befreit sind, verrechnet der Physio­therapeut Alexander auf seiner Honorar­note nur den Netto­betrag. Das freut seine Patienten, die dann weniger zahlen müssen (ansonsten wäre die Rechnung um die Umsatz­steuer höher ausgefallen).

Gleich­zeitig darf der Physio­therapeut aber auch keine Vorsteuer geltend machen. Wenn er einen neuen Computer für seine Praxis um 1.200 Euro Brutto erwirbt (1.000 Euro Netto + 200 Euro Umsatz­steuer), dann muss er – genau so wie eine Privat­person – den vollen Betrag an den Händler zahlen. Die Umsatz­steuer in Höhe von 200 Euro kann er sich nicht vom Finanzamt als Vorsteuer zurückholen.

Achtung – einer der häufigsten Fehler! Wenn ein befreiter Unternehmer versehentlich die Umsatzsteuer auf der Rechnung ausweist, macht er sich keine Freunde beim Finanzamt. Die Umsatzsteuer ist in einem solchen Fall – trotz Befreiung – dennoch an das Finanzamt zu zahlen. 

Der Physiotherapeut, der auf seine Rechnung versehentlich raufschreibt “Behandlung für 100 Euro netto + 20 Euro Umsatzsteuer (20%)” muss die 20 Euro auch tatsächlich an das Finanzamt überweisen. Eine Vorsteuer für seinen Computer darf er sich trotzdem nicht holen.

(Anmerkung: Es gibt ein paar wenige Tätigkeiten, die trotz Befreiung dennoch die Vorsteuer zurückerstattet bekommen. Man spricht dann von einer echten Umsatzsteuerbefreiung. Diese sind aber wenige und sehr speziell, wie etwa die Ausfuhrlieferung von Waren ins Drittland oder der Verkauf von Gold an Zentralbanken.)

4. Wie hoch ist die Umsatzsteuer?

Der Umsatzsteuersatz beträgt in Österreich standardmäßig 20% vom Verkaufspreis. Davon abweichend gibt es aber für den Verkauf von bestimmten Produkten oder Leistungen auch ein paar besondere Steuersätze.

Ein paar Beispiele für Leistungen, die dem Umsatzsteuersatz von 10% unterliegen:

  • Viele Grundnahrungsmittel wie zB Fleisch, Brot, Milch, Mehl, Gemüse usw.
  • Vermietung von Grundstücken für Wohnzwecke
  • Arzneimittel
  • Müllentsorgung
  • Personenbeförderung wie Fahrscheine und Taxiquittungen
  • Bücher und Zeitungen


Beispiele für Leistungen, die dem Umsatzsteuersatz von 13% unterliegen:

  • Pflanzen
  • Brennhol
  • Tierfutter
  • Kunstgegenstände und Antiquitäten
  • Theater- und Musikaufführungen

(Anmerkung: Während der Corona-Pandemie gab es zeitweise auch einen Umsatzsteuersatz von 5% auf bestimmte Leistungen.)

Zusammenfassung

Die Umsatzsteuer zahlt letztendlich der private Endverbraucher wenn er eine Ware oder Dienstleistung von einem Unternehmen erwirbt. Unternehmen können sich die Umsatzsteuer, die sie selbst für Einkünfte des Unternehmens gezahlt haben, wieder als Vorsteuer vom Finanzamt erstatten lassen. Bestimmte Unternehmen sind von der Verpflichtung, mit Umsatzsteuer zu verrechnen, befreit. Gleichzeitig dürfen sich befreite Unternehmen grundsätzlich auch keine Vorsteuern erstatten lassen.

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